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Warum Freizeitwohnsitz? 

In Österreich wird rechtlich zwischen Hauptwohnsitz und Freizeitwohnsitz unterschieden. Der Hauptwohnsitz ist gemäß § 1 Abs. 7 Meldegesetz 1991 der Ort, an dem eine Person ihren Lebensmittelpunkt hat. Hier meldet sich die Person an, führt ihren Haushalt und nimmt am sozialen und wirtschaftlichen Leben teil.

Ein Freizeitwohnsitz hingegen ist eine Unterkunft, die gemäß § 1 Abs. 8 Meldegesetz 1991 nicht als ständiger Wohnsitz, sondern lediglich zu Erholungs- und Freizeitzwecken genutzt wird. Dieser Status wird ebenfalls bei der zuständigen Meldebehörde registriert.

In Tirol ist die Nutzung von Freizeitwohnsitzen durch das Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG 2016) streng geregelt. Aufgrund der Attraktivität der Region und der hohen Nachfrage nach Zweitwohnungen hat das Land Tirol Maßnahmen ergriffen, um den übermäßigen Anstieg von Freizeitwohnsitzen zu verhindern. § 13 TROG 2016 sieht vor, dass Freizeitwohnsitze nur in bestimmten Gebieten und unter strengen Auflagen genehmigt werden dürfen.

 

Bei weiteren Fragen, stehen wir jederzeit zur Verfügung. 

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